Anwalt für Mietrecht in Soest und Dresden – Ihr erfahrener Rechtsbeistand
Beratung und gerichtliche Vertretung von Mietern und Vermietern.
Kaum ein anderes Rechtsgebiet bietet so viel Konfliktpotenzial wie das Mietrecht. Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter oder auch den Mietern untereinander gehören zum Alltag und beschäftigen die Gerichte jeden Tag. Unsere Anwaltskanzlei in Soest und Dresden bietet Ihnen den Rechtsbeistand, den Sie bei sämtlichen Problemstellungen des Mietrechts brauchen. Wir beraten und vertreten sowohl Mieter als auch Vermieter.
Inhalte des Mietrechts vom Mietvertrag bis hin zur Kündigung
Die Regelungen des Mietrechts gelten bereits bei der Erstellung und Unterschrift des Mietvertrags. In diesem sind alle Rechte und Pflichten des Mieters und des Vermieters verbindlich festgehalten. Dazu gehören eine exakte Beschreibung des Mietobjekts, der Nutzungszweck, die Höhe der Mietzahlungen, der Zeitpunkt, zu dem die Miete überwiesen werden muss. Auch wird geregelt, ob und in welchem Umfang der Mieter Veränderungen an dem Mietobjekt vornehmen darf. Dazu gehören insbesondere handwerkliche Arbeiten wie das Ziehen von Wänden oder der Einbau neuer Türen. Lassen Sie den Mietvertrag von uns erstellen beziehungsweise prüfen, bevor Sie diesen unterzeichnen.
Neben dem Mietvertrag sind die Kündigung eines Mietverhältnisses sowie die geltenden Kündigungsfristen weitere Themen des Mietrechts. Mieter können ein unbefristetes Mietverhältnis mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.
Vermieter können das Mietverhältnis ebenfalls mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist beenden, Voraussetzungen sind aber, dass ein Kündigungsgrund vorliegt und das Mietverhältnis bis zu fünf Monate besteht.
Eine Besonderheit, die Vermieter regelmäßig überfordert, sind sogenannte Mietnomaden. Diese zahlen keine Miete, bleiben aber trotzdem in der Wohnung. Auch hier ist es wichtig, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten und aus dem Ärger heraus nicht überstürzt zu handeln. Für die Räumung benötigen Sie einen richterlichen Beschluss. Der Mietvertrag muss ordentlich gekündigt werden, Strom und Wasser dürfen nur abgestellt werden, wenn es erlaubt ist. Wir beraten Sie ausführlich.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit unserer Kanzlei!
Was kostet der Anwalt für Mietrecht in Soest?
Die Erstberatung beim Anwalt für Mietrecht in Soest kostet für Privatpersonen 190 Euro und für Unternehmen 250 Euro, jeweils zzgl. MwSt. Entscheiden Sie sich dafür, sich auf dem Rechtsweg von einem Anwalt für Mietrecht in Soest vertreten zu lassen, fallen weitere Kosten an, die von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein können. Natürlich ist es trotzdem möglich, vorher abzusehen, wie teuer der Rechtsstreit werden kann. Viel wichtiger ist jedoch, ob er sich für Sie lohnt. Auch das kann Ihnen der Anwalt für Mietrecht in Soest meist schon beim ersten Beratungsgespräch mitteilen.
Tipp vom Anwalt für Mietrecht in Soest:
Hat Ihre Rechtsschutzversicherung eingewilligt, die Kosten zu übernehmen, ist das immer ein gutes Zeichen. Es bedeutet, dass die Versicherung, die sehr eng mit Fachanwälten zusammenarbeitet, den Fall für gerechtfertigt und aussichtsreich hält, also glaubt, dass Sie gewinnen.
Wann brauche ich einen Anwalt für Mietrecht?
In Soest beraten wir Mieter vor allem zu den Themen Kündigung/Kündigungsfrist, Mietmängel/Mietminderung sowie Neben- und Betriebskosten (etwa Widerspruch gegen die Heiz- oder Nebenkostenabrechnung).
Vermieter kontaktieren den Anwalt für Mietrecht in Soest, wenn es darum geht, Mietrückstände einzufordern, Mietnomaden loszuwerden, eine Räumungsklage einzureichen oder einem Mieter wegen Eigenbedarfs zu kündigen.
Gern berät Ihr Anwalt für Mietrecht in Soest Sie auch, wenn Sie rechtliche Probleme verhindern möchten. So leistet Ihr Anwalt für Mietrecht in Soest wertvolle Hilfe beim Erstellen, Prüfen oder Kündigen eines Mietvertrags, ebenso beim korrekten Abrechnen der Nebenkosten. Von Ihrem kompetenten Anwalt für Mietrecht in Soest bekommen Sie wertvolle Praxistipps, mit denen Sie viel Zeit, Nerven und Geld sparen können.
Was macht ein Anwalt für Mietrecht?
In Soest arbeiten verschiedene Fachanwälte in der Kanzlei BKD zusammen. Davon profitieren unsere Mandanten, denn oft greifen verschiedene Rechtsgebiete ineinander. Bei Bedarf arbeitet Ihr Anwalt für Mietrecht in Soest mit einem Fachanwalt für Grundstücks- und Immobilienrecht, Maklerrecht, Wohnrecht oder Strafrecht zusammen, um Sie bestmöglich zu unterstützen.
Kann ich meinen Partner/meine Partnerin einfach bei mir einziehen lassen?
Nein, Sie müssen Ihren Vermieter vorher um Erlaubnis fragen. Dasselbe gilt, wenn Sie eine Wohngemeinschaft gründen möchten. Nur bei Ehepartnern, eingetragenen Lebenspartnern und/oder Kindern reicht es, dem Vermieter eine kurze schriftliche Mitteilung zuzusenden.
Komme ich vor Ablauf der Kündigungsfrist aus meinem Mietverhältnis heraus, wenn ich meinem Vermieter drei Nachmieter vorschlage?
Nein, denn der Vermieter ist nicht dazu verpflichtet, die vorgeschlagenen Nachmieter zu akzeptieren. Wenn Sie sich mit Ihrem Vermieter gut verstehen, können Sie natürlich eine entsprechende Absprache treffen. Geht das nicht, beträgt die Kündigungsfrist bei unbefristeten Mietverhältnissen drei Monate.
Tipp vom Anwalt für Mietrecht in Soest:
Hier sieht das Mietrecht Ausnahmen vor, etwa wenn Mieter und Vermieter eine sogenannte Nachmieterregel im Mietvertrag vereinbart haben oder wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse hat, die Wohnung vorzeitig aufzugeben. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Mieter pflegebedürftig wird oder berufsbedingt in eine andere Stadt ziehen muss.
Darf mein Vermieter einen Schlüssel zu meiner Wohnung/meinem gemieteten Haus haben?
Nein, Sie haben Hausrecht über die Mietsache, darum muss der Vermieter Ihnen zu Beginn des Mietverhältnisses alle existierenden Wohnungsschlüssel übergeben.
Tipp von Ihrem Anwalt für Mietrecht in Soest: Auch wenn Sie längere Zeit nicht in der Wohnung sind, darf der Vermieter keinen Schlüssel zurückfordern. Allerdings müssen Sie sicherstellen, dass die Wohnung im Notfall betreten werden kann, etwa indem Sie bei einem Nachbarn einen Schlüssel hinterlegen.
Welche Schönheitsreparaturen müssen Mieter erledigen?
In vielen älteren Mietverträgen werden Mieter verpflichtet, in starren Fristen (zum Beispiel jedes Jahr) Renovierungsarbeiten oder Schönheitsreparaturen durchzuführen. Diese Verpflichtungen wurden jedoch vom Gesetzgeber zu großen Teilen gestrichen. Vor allem die oben erwähnten festen Intervalle führen dazu, dass die entsprechende Klausel unwirksam wird. Dasselbe gilt für konkrete Ausführungsvorgaben (etwa cremefarbenen Türrahmen/Fußleisten, weiß gestrichene Raufaser, nur gedeckte Farben etc.)
Tipp vom Anwalt für Mietrecht in Soest:
Übernehmen Sie eine unrenovierte Wohnung, besteht grundsätzlich keine Renovierungsverpflichtung. Ausnahmen kann es allenfalls geben, wenn die Mietsache schwer beschädigt wurde. Dokumentieren Sie den unrenovierten Zustand unbedingt im Mietvertrag, denn so haben Sie bei späteren Forderungen einen vom Vermieter unterschriebenen Beweis in der Hand.